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KI-Kennzeichnungspflicht: Wann Inhalte einen Hinweis haben müssen

28. Sept.
3 Min. Lesezeit

Ist das echt oder hat die KI das geschrieben? Während der Einsatz von Künstlicher Intelligenz für viele immer selbstverständlicher wird, wächst die Frage, wann und wie KI-Inhalte als solche gekennzeichnet werden müssen. Die neue europaweite KI-Kennzeichnungspflicht bringt Licht ins Dunkle. Doch was steckt hinter den neuen Vorgaben? Wer ist davon betroffen? Und warum ist die Kennzeichnung überhaupt so wichtig? 


Echt oder KI?

KI ist längst im Alltag angekommen: Immerhin können Tools wie ChatGPT, Gemini und Co. innerhalb von Sekunden brauchbare Texte schreiben, das passende Voice-Over erstellen oder dem Foto den letzten Schliff verpassen. Klingt erstmal ganz praktisch, oder? 

Genau hier liegt die Herausforderung: Schließlich lassen sich dadurch mittlerweile viele Inhalte mit einem Klick so erzeugen oder manipulieren, dass sie täuschend echt wirken, obwohl sie es gar nicht sind. Eine Entwicklung, die besonders auf rechtlicher Ebene für Wirbel gesorgt hat. Lange war nicht klar, ob, wann und wie KI-generierte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Doch mit der fortschreitenden Entwicklung hat die EU jetzt verschärfte Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte eingeführt. Das Ziel: Jeder soll auf den ersten Blick erkennen können, ob ein Inhalt mit KI erstellt, bearbeitet oder manipuliert wurde. 


KI-Kennzeichnungspflicht: Was gilt für wen?

Verantwortung auf beiden Seiten

Was verändert sich mit den neuen Transparenzpflichten? Zunächst einmal geht es vor allem darum, KI-generierte Inhalte kenntlich zu machen. Für Anbieter der KI-Systeme bedeutet das: Alles, was ein generatives KI-System ausgibt, muss in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder manipuliert erkannt werden können. Gleichzeitig müssen sich auch Betreiber, also diejenigen, die KI-Inhalte nutzen und verbreiten, an klare Regeln halten – und je nach Fall auch gezielt darauf aufmerksam machen. 


Kennzeichnen, aber wie?

Nicht alles, was von KI generiert wird, muss automatisch gekennzeichnet werden. Ob ein Hinweis erforderlich ist, hängt davon ab, wie genau die KI eingesetzt wird und welche Inhalte dabei rauskommen. Wird ein Text, der von öffentlichem Interesse ist, von der KI erstellt und anschließend veröffentlicht, muss er entsprechend gekennzeichnet werden. Wird dieser aber vorab noch einmal menschlich geprüft, angepasst und redaktionell verantwortet, ist ein Hinweis nicht mehr nötig. 


Echt? Oder einfach nur gut gemacht?

Auch bei KI-generierten Bildern, Video- oder Audioformaten heißt es: Genau hinschauen! Besonders bei sogenannten „Deep Fakes“, wird es schnell schwierig zu erkennen, was echt ist und was manipuliert wurde. Deshalb gelten ab sofort strengere Regeln: Klingt beispielsweise die KI-generierte Stimme wie eine echte Person, werden Bilder eines realen Ereignisses mithilfe von KI verändert oder Aufnahmen so bearbeitet, dass sie täuschend echt wirken, ist immer eine klare Kennzeichnung notwendig. Immerhin wird dabei ein falscher Eindruck bei den Betrachter*innen erweckt – und somit eine Täuschung vorgenommen. Das soll durch die neue Transparenzpflicht verhindert werden.


Knackpunkt KI

Entscheidend ist: Wenn eine Kennzeichnung tatsächlich erforderlich ist, muss sie klar, verständlich und spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt wahrnehmbar sein. Das bedeutet: Ein kaum lesbarer Hinweis am Rand eines Bildes oder eine kurze Einblendung am Ende eines Videos reichen nicht aus. Stattdessen muss der KI-Einsatz klar und deutlich, gut sichtbar und für alle barrierefrei zugänglich sein. 





FAQ

Wo muss KI künftig gekennzeichnet werden?

Die KI-Kennzeichnungspflicht greift vor allem bei „Deep Fakes“, direkter KI-Interaktion oder wenn ein KI-generierter Text ohne menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung verbreitet wird, um die Gesellschaft über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu informieren. 


KI mit offenen Karten

KI ist komplex und erfordert das richtige Fingerspitzengefühl. Wer mit der Zeit gehen will, kommt um das Thema KI nicht herum. Aber wer damit nicht nur gut, sondern vor allem verantwortungsvoll arbeiten möchte, muss sich auch entsprechend damit auseinandersetzen. Denn je vielseitiger die Einsatzbereiche werden, desto wichtiger wird es auch, die geltenden Regeln im Blick zu behalten. Und selbst, wenn KI für viele fest zum Alltag dazugehört, gibt es doch einen entscheidenden Unterschied zwischen cleverer Unterstützung und kennzeichnungspflichtigem KI-Inhalt. Unser Tipp: Holt euch bei Fragen und Unsicherheiten Unterstützung von externen Beratungsangeboten. So könnt ihr Regeln sicher einordnen, Stolperfallen vermeiden und vor allem Transparenz ermöglichen.   


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